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AGB

AGB
Lizenzvertrag


Die Eichenhaus AG, Am Mühlfeld 4, 63846 Laufach gewährt

dem Vertragspartner

die Nutzung ihres Bildmaterials unter folgenden Bedingungen.

1. Kein Verkauf
Der Vertragsnehmer erkennt und akzeptiert, dass durch diesen Vertrag kein Verkauf des Werkes zustande kommt. Der Vertragsnehmer hat keine Rechte oder Ansprüche an dem und auf das Werk, besonders keinen Eigentumsanspruch auf das Werk, und keine Urheber- oder andere Rechte an geistigem Eigentum. Alle Urheberrechte liegen beim Lizenzgeber.

2. Unterlizenz
Die Eichenhaus AG gewährt dem Vertragspartner gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages hiermit eine nicht exklusive, einmalige und von der Auflage her unbegrenzte, auf eine regionale (nur auf der eigenen Firmenwebseite und in regionalen Medien) Nutzung beschränkte und nicht übertragbare Unterlizenz zur Nutzung, Vervielfältigung Bearbeitung und Ausstellung des Werkes. Der Vertragsnehmer ist nicht zur Gewährung weiterer Unterlizenzen berechtigt. Der Vertragspartner darf Dateien, die das Werk oder zulässige Derivate des Werks enthalten, an direkt verbundene Kunden, Auftraggeber und Mitarbeiter übertragen oder von Subunternehmern bearbeiten lassen, sofern sich diese verpflichten, sich an die Regelungen dieses Vertrages zu halten. Der Vertragspartner darf die Dateien auch im Rahmen üblicher Arbeitsvorgänge an Dritte übertragen (z.B. Druckerei), die integraler Bestandteil des Herstellungsprozesses sind und ohne die eine Herstellung nicht möglich wäre. Diese Dritten und etwaige Subunternehmer verfügen über kein weiteres Recht das Werk zu benutzen und dürfen die übermittelten Dateien nicht für andere Zwecke extrahieren oder verwenden.

3. Entschädigung
Der Vertragsnehmer akzeptiert, der Eichenhaus AG gegenüber allen Forderungen, Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren) oder sonstiger Haftung zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus der Verletzung von Gewährleistungen, Garantien oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag, durch Vertragsnehmer und aus jeglicher Nutzung des Werkes einschließlich jedoch nicht beschränkt auf jegliche Forderungen oder Klagen aufgrund der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, Verunglimpfung, Verleumdung oder sonstiger Beleidigung, des Schutzes der Privatsphäre, des Rechts am eigenen Bild wegen „irreführender Darstellung“, Entstellung, Verzerrung oder Abänderung, ob vorsätzlich oder nicht, ableiten. Die Eichenhaus AG ist berechtigt, die Verteidigung jeglicher der Entschädigung durch den Vertragsnehmer unterliegender Forderungen, Klagen oder Streitfälle nach seinem alleinigen Ermessen mit dem Anwalt seiner alleinigen Wahl zu kontrollieren. Der Vertragsnehmer muss in der Verteidigung solcher Forderungen, Klagen oder Streitfällen umfassend mit der Eichenhaus AG zusammenarbeiten.

04. Einsatzbereiche

4. Gültigkeit und Beendigung des Vertrages
Dieser Vertrag gilt zeitlich unbegrenzt. Nach Beendigung des Lizenzvertrages für ein Werk ist der Vertragspartner verpflichtet, (i) jede weitere Nutzung des Werkes mit sofortiger Wirkung einzustellen, (ii) das Werk unbrauchbar zu machen oder nach Aufforderung durch die Eichenhaus AG das Werk an die Eichenhaus AG zurückzugeben, (iii) das Werk von seinem Besitz, Computer- und Speichersystemen (elektronisch oder physisch) zu entfernen und sicherzustellen, dass alle Kunden und Geschäftspartner des Vertragsnehmers dieses ebenso vollziehen. Die Bestimmungen in den Abschnitten 1, 2, 3, gelten nach Beendigung dieses Vertrages weiter.